|
|
Patienteninformation - Wahlarzt
Ein Wahlarzt ist jeder niedergelassene Arzt,
der keinen Vertrag mit der Krankenkasse hat.
Wenn Sie sich für einen Wahlarzt entscheiden bedeutet
das für Sie als Patientin , dass Sie das Honorar zunächst vollständig
bezahlen, bei Barbezahlung können wir für Sie,
wenn Sie wollen, die Honorarnote mit dem Antrag auf Kostenersatz
einreichen. Dies bieten wir Ihnen als Service um Ihnen diesen Weg zu ersparen.
Kostenersatz:
Für ärztliche Leistungen, die die Krankenkassen auch den Kassenärzten
bezahlen, erhalten Sie den Kassentarif abzüglich des Selbstbehaltes
zurück.
Bei den meisten Versicherungen liegt der Betrag bei 80% des
Kassentarifes. Leistungen die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten
sind, werden nicht rückerstattet. |
|